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Regelungsstau im Gewässerraum

02.02.2016

In unserem Land gibt es eine riesige Zahl von Rinnsalen, Bächen, Flüssen und Seen. Wie und von wem diese genutzt werden dürfen und wie diese geschützt werden sollen, regelt unter anderem die Gewässerschutzgesetzgebung.

Die Interessen an und um diese Gewässer sind vielfältig und stehen sich teilweise diametral entgegen. 
Einigkeit besteht darüber, dass das Wasser und die Gewässer möglichst sauber und vor Verunreinigung geschützt sein sollen. Schützenswert ist bestimmt auch eine möglichst vielfältige Flora und Fauna in und um die Gewässer. Denkt man gleichzeitig an die Fischerei, Energiegewinnung, landwirtschaftliche Nutzung oder an Bebauungen in Ufernähe, so sind Lösungen nicht immer einfach. 
Vor wenigen Jahren hat das Bundesparlament die Bestimmungen zum Gewässerschutz revidiert und dabei gute Kompromisse geschlossen. Es sollte den Kantonen ein möglichst grosser Spielraum gelassen werden, um in der jeweiligen kantonalen Gesetzgebung insbesondere bei der Ausscheidung der zu schützenden Gewässerräume für sie passende Lösungen zu treffen. 
Nun hat sich gezeigt, dass es Missverständnisse und Unklarheiten gibt, dass das vorgegebene «Korsett» für die Kantone überprüft werden soll. Gemäss einer Stellungnahme des Bundesrates bzw. von Bundesrätin Doris Leuthard werden zurzeit im Austausch mit der Führung der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz der Kantone weitere Handlungsspielräume ausgelotet und die Stossrichtung einer Anpassung diskutiert. Offenbar arbeitet das Bundesamt für Umwelt bereits an einer Vorlage, die im Herbst 2016 spruchreif sein soll. 
Im Kanton Zürich ist der Kantonsrat daran, die Gesetzgebung zum Gewässerraum zu revidieren. Bestimmt ist er gut beraten, diese Bemühungen bis zum Eingang der Vorgaben aus «Bundesbern» einstweilen auf Eis zu legen.